Tarif der Honorare des Finanzinspektorates

614.32LawJan 1, 2009

Vom 10.12.1991 (Stand 01.01.2009)

Art. 1

  1. Die Inspektionen und Kontrollen, die das Finanzinspektorat in halböffentlichen Sektoren und Institutionen durchführt, werden zu einem Stundenansatz von 120 Franken in Rechnung gestellt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.