Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.
Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit C bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgehobene Fläche, haltend 481,0 m².
Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten Grenzregulierung, wenn möglich, ein Baugrundstück zugeteilt erhalten.
Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.