Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf

523.13DecreeFeb 16, 1960

Vom 16.02.1960 (Stand 16.02.1960)

Art. 1

  1. Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
  2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
  3. Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
  4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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