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0.632.211•Beschluss über den Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
0.632.211Multilateral International TreatyApr 1, 1966
vom 1. April 1966
In Anbetracht der Ergebnisse der Verhandlungen, die im Hinblick auf den Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen3geführt wurden,
In Erwägung, dass im Rahmen der Deklaration vom 22. November 19584eine Vereinbarung über den provisorischen Beitritt der Schweiz getroffen wurde und dass seither die Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens zwischen der Schweiz und der grossen Mehrheit der Vertragsparteien gemäss den Bestimmungen der erwähnten Deklaration anwendbar sind,
Im Wunsche, dass die Schweiz ohne weiteren Aufschub Vertragspartei des Allgemeinen Abkommens wird,
Nach Ausarbeitung eines Protokolls über den Beitritt der Schweiz5, in dem unter anderem bestimmt wird, dass die der Deklaration vom 22. November 1958 beigefügten Listen zu Listen des Allgemeinen Abkommens werden sollen,
Fassen die Vertragsparteien in Anwendung von Artikel XXXIII des Allgemeinen Abkommens den
Beschluss, dass die Schweiz dem Allgemeinen Abkommen gemäss den Bestimmungen des genannten Protokolls beitreten kann.
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