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0.181.2•Abkommen
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl
über die Abtrennung der Apostolischen Administration des Tessins
vom Bistum Basel und ihre Umwandlung in ein Bistum
Abgeschlossen am 24. Juli 1968
Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 19703
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 26. Februar 1971
In Kraft getreten am 26. Februar 1971
Der Schweizerische Bundesrat,
in seinem eigenen Namen und im Namen des Kantons Tessin,
und
der Heilige Stuhl,
vom Wunsche geleitet, die Frage der Abtrennung der Apostolischen Administration des Tessins vom Bistum Basel zu regeln, haben beschlossen, ein Abkommen abzuschliessen, zu welchem Zwecke sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt haben:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und in gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart haben:
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens werden aufgehoben: – das Übereinkommen vom 1. September 18846zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl betreffend die kirchlichen Verhältnisse im Kanton Tessin; – die Übereinkunft vom 16. März 18887zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl betreffend die endgültige Regelung der kirchlichen Verhältnisse des Kantons Tessin.
Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bern ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.Geschehen zu Bern, am 24. Juli 1968, in zwei Originalausfertigungen in französischer Sprache.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: | Für den Heiligen Stuhl: |
|---|---|
| Pierre Micheli | Ambrogio Marchioni Apostolischer Nuntius in der Schweiz, Titularerzbischof von Severiana |
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