Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS

172.220.111.343.1Departmental OrdinanceJul 1, 2005

(Funktionsbewertungsverordnung VBS)

vom 21. Juni 2005 (Stand am 1. Januar 2021)

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS),
im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 52 Absatz 5 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011(BPV),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand
  1. Diese Verordnung regelt die Zuweisung der besonderen Funktionen im VBS zu einer Lohnklasse (LK) nach Artikel 36 BPV.
  2. Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–5 aufgeführt.2
Art. 2 Bewertungsgrundlagen
  1. Massgebend für die Funktionsbewertung sind die erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der betrieblichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Gefährdungen. Sie berücksichtigt ferner die fachliche Breite, Verschiedenartigkeit und Komplexität der Aufgaben sowie die Führungsanforderungen.
  2. Grundlagen der Funktionsbewertung sind die Aufgaben, die in der Stellenbeschreibung festgehalten sind. Wenn eine Funktion verschiedenartige Aufgaben umfasst, richtet sich die Funktionsbewertung in erster Linie nach den Aufgaben, die den überwiegenden Teil der Arbeitszeit beanspruchen. Die weiteren Aufgaben sind angemessen zu berücksichtigen.
  3. Funktionen mit vergleichbaren Voraussetzungen und Aufgaben sind gleich zu bewerten. Für Funktionen, die in einer Organisationseinheit nur vereinzelt vorkommen, sind Vergleiche mit anderen Organisationseinheiten anzustellen.
  4. Die dauernde und vollumfängliche Stellvertretung des oder der Vorgesetzten wird in der Regel mit einer zusätzlichen Lohnklasse abgegolten.
  5. Wird für eine Stelle eine spezifische Ausbildung verlangt, so gilt dieses Erfordernis als erfüllt, wenn die Aus- oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen worden ist.
  6. Die Bewertung und Zuweisung einzelner Stellen zu den Lohnklassen 18–38 erfolgt im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen nach Artikel 53 Buchstaben a und b BPV.3
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 14. November 20014über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS wird aufgehoben.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Anhang 1

(Art. 1)

Verteidigung

1 Berufsoffizier/-in und Berufsunteroffizier/-in

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
1.1Berufsoffizierskandidat/-in13
Berufsoffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsoffiziere/-offizierinnen (BO) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (GAL) an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) (Selektion 2).
1.2Berufsoffiziersanwärter/-in15
Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Bachelorlehrgangs (BLG) an der MILAK oder vor und während der Grundausbildung zum Berufsoffizier/zur Berufsoffizierin an der Militärschule (MS).
1.3Berufsoffiziersanwärter/-in18
Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Diplomlehrgangs (DLG) an der MILAK.
1.4Berufsoffizier/-in22
BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Berufsoffizier/-in Kompaniekommandant/-in (BO Kp Kdt), als Einheits-Berufsoffizier/-in (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/-in (Kl L) in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
Musik-Berufsoffiziere/-offizierinnen (Musik BO), die als solche eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 1)
1.5Berufsoffizier/-in24
Musik BO, die als Chef/-in (C) Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.
1.6Berufsoffizier/-in26
BO, die als BO Kp Kdt, als Einh BO in Schulen und Kursen, als Kl L in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funktion in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig und breit eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 2)
1.7Berufsoffizier/-in27
BO, die den Weiterausbildungslehrgang 1 (WAL 1) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant/-in Stellvertreter/-in (Schul Kdt Stv), als Gruppenchef/-in im Kommando Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 3)
1.8Berufsoffizier/-in28
BO, die den Weiterausbildungslehrgang 2 (WAL 2) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt einer Kleinschule oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 3+)
1.9Berufsoffizier/-in29
BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, als Verteidigungsattaché/-e oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 4)
1.10Berufsoffizier/-in30
BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb), als Kdt Kompetenzzentrum ABC-KAMIR oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 5)
1.11Berufsoffizier/-in31
BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt MILAK, als Kdt Kompetenzzentrum SWISSINT, als Kdt Kommando Spezialkräfte (KSK) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 5)
1.12Berufsunteroffizierskandidat/-in12
Berufsunteroffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsunteroffiziere/-offizierinnen (BU) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum GAL an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) (Selektion 2).
1.13Berufsunteroffiziersanwärter/-in13
Berufsunteroffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des GAL an der BUSA.
1.14Berufsunteroffizier/in15
BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der BUSA, die als Fachausbilder/-in in Schulen, Lehrgängen (LG) und Kursen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 1)
1.15Berufsunteroffizier/-in20
BU, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig als Fachausbilder/-in oder als Armeefahrlehrer/-in, als C Dienste, als C Verkehr und Transport (VT) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 2)
1.16Berufsunteroffizier/-in21
BU, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverantwortung ausüben.
(Einsatzgruppe 2+)
1.17Berufsunteroffizier/-in22
BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 1, die als C Fachbereich, als Klassenlehrer/-in in Kaderschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 3)
1.18Berufsunteroffizier/-in23
BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Führungsgehilfe/-gehilfin (Fhr Geh) Kdt, als Klassenlehrer/-in an der BUSA, als Fhr Geh von Schul Kdt, als C Fachausbildung oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 4)
1.19Berufsunteroffizier/-in24
BU mit vor oder nach der Funktionsübernahme absolviertem WAL 3, die als Fhr Geh Stufe V, als C Einsatz und Laufbahnsteuerung (ELS), BU, Heer (HE), Luftwaffe (LW), Logistikbasis der Armee (LBA), HKA, Führungsunterstützungsbasis (FUB) und Kdt LVb, als Lehrgangsleiter/-in an der BUSA, als C Grundlagen Militärisches Personal oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
(Einsatzgruppe 5)

2 Fachberufsoffizier/-in, Fachberufsunteroffizier/-in und Berufssoldat/-in

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
2.1Fachberufsoffiziersanwärter/-in10
Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der Militärpolizei (MP).
2.2Fachberufsoffizier/-in15
Fachberufsoffiziere/-offizierinnen (FBO) mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Operator/-in Logistik (Log) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10).
2.3Fachberufsoffizier/-in16
FBO mit abgeschlossener Polizeiausbildung, die als Operator/-in im MP Spezial-Detachement (Spez Det) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.4Fachberufsoffizier/-in17
FBO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10 im KSK, die als solche oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.5Fachberufsoffizier/-in18
FBO mit einer Sicherheits-, Polizei-, oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Gruppenführer/-in (Grfhr) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.6Fachberufsoffizier/-in19
FBO mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als C MP Sicherheitstransporter, als Leiter/-in Polizeiinformationstechnologie oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.7Fachberufsoffizier/-in20
FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder KAMIBES, die als Zugführer/-in (Zfhr) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.8Fachberufsoffizier/-in21
FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Operationsoffizier/-in (Op Of) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.9Fachberufsoffizier/-in22
FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.10Fachberufsoffizier/-in23
FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als MP Of Kriminalpolizei (Kripo) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.11Fachberufsoffizier/-in24
FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung im Bereich Minenräumung, Explosive Ordnance Disposal oder Peace Support Operation, die als C Einsatzkommando oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.12Fachberufsoffizier/-in25
FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung, die als Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.13Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in10
Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der MP.
2.14Fachberufsunteroffizier/-in11
Fachberufsunteroffiziere/-offizierinnen (FBU), die als Sachbearbeiter/-in Log oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.15Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in12
Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des AAD 10.
2.16Fachberufsunteroffizier/-in13
FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als MP Sicherheits-Uof oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.17Fachberufsunteroffizier/-in14
FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als Stv C Diensthundewesen MP oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.18Fachberufsunteroffizier/-in15
FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Operator/-in Log im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen des AAD 10.
2.19Fachberufsunteroffizier/-in16
FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als Operator/-in im MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.20Fachberufsunteroffizier/-in17
FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10, die als solche eingesetzt sind.
FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Personenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Operator/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.21Fachberufsunteroffizier/-in18
FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Grfhr MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.22Fachberufsunteroffizier/-in19
FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als MP Uof Sicherheitstransporte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.23Fachberufsunteroffizier/-in20
FBU mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit oder Polizei, die als Zfhr im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.24Fachberufsunteroffizier/-in21
FBU mit einer Polizeiausbildung sowie kriminalpolizeilichen Kenntnissen, die als MP Uof Kripo oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
2.25Berufssoldatenanwärter/-in10
Berufssoldatenanwärter/-innen während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen der MP.
2.26Berufssoldat/-in13
Berufssoldat/-innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und erweiterten Kenntnissen, die als Material- oder Munitionsspezialist/-in eingesetzt sind.

3 Angehörige des militärischen Flugdienstes

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
3.1Berufsmilitärpilotkandidat/-in13
Berufsmilitärpilotkandidaten/-kandidatinnen während der Abklärung der fliegerischen Eignung in der Pilotenschule der Luftwaffe.
3.2Berufsmilitärpilotanwärter/-in15
Berufsmilitärpilotanwärter/-innen während der Grundausbildung zum Berufsmilitärpiloten/zur Berufsmilitärpilotin (BMP).
3.3Berufsmilitärpilot/-in24
BMP, die als Pilot/-in, als Fluglehrer/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.4Berufsmilitärpilot/-in25
BMP mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkommandant/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.5Berufsmilitärpilot/-in26
BMP mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fachverantwortung, die als Geschwaderkommandant/-in, als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.6Berufsmilitärpilot/-in27
BMP mit höherer Führungsverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als Lehrgangskommandant/-in Pilotenauswahl / fliegerische Grundausbildung, als Kdt Lufttransportdienst des Bundes oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.7Berufsmilitärpilot/-in28
BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als C Berufsfliegerkorps Luftwaffe, als C Luftverteidigung, als C Luftaufklärung, als C Lufttransport oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.8Berufsmilitärpilot/-in29
BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kdt Pilotenschule LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.9Berufsmilitärpilot/-in30
BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Chef/-in A3/5 Unterstabschef/-in Operationen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.10Berufsmilitärpilot/-in31
BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als C Operationszentrale LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.11Berufsbordoperateur/-in22
Berufsbordoperateure/-operateurinnen (BBO), die als Operateur/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.12Berufsbordoperateur/-in23
BBO, die als Stv C Simulator oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.13Berufsbordoperateurin/-operateur25
BBO mit erhöhter Führungsverantwortung, die als C Flugoperationen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.14Berufsbordoperateur/-in26
BBO mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fachverantwortung, die als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.15Berufsbordoperateur/-in28
BBO mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, nach entsprechender Zusatzausbildung / Fähigkeitsabklärungen, die als C Sparte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
3.16Berufsdrohnenpilot/-in23
Berufsdrohnenpiloten/-pilotinnen (BDP), die als Pilot/ -in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4 Zeitmilitär

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
4.1Zeitoffizier/-in13
Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, als Zfhr, als Quartiermeister/-in oder als Subalternoffizier in Stäben eingesetzt sind.
4.2Zeitoffizier/-in15
Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als C Transportzentrale / Stv C und als Of in Stäben eingesetzt sind.
4.3Zeitoffizier/-in16
Zeitoffizier/-in mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Einh Kdt, die als solche oder als Einsatzplaner/-in Of eingesetzt sind.
4.4Zeitoffizier/-in24
Militärische Untersuchungsrichter/-innen, die als Strafverfolgungsorgan der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht durchführen.
4.5Zeitunteroffizier/-in9
Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Grfhr (Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister), die als Team-C, als Bereichs-C, als Spezialist/-in, als Grfhr, als Fahrzeug Kdt, als Küchenchef/-in, als Zfhr Stv oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
4.6Zeitunteroffizier/-in12
Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Hauptfeldweibel, Feldweibel oder Fourier, die als Einheitsfeldweibel/-in, als Technischer Unteroffizier/Technische Unteroffizierin, als Einheitsfourier/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.
4.7Zeitunteroffizier/-in13
Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind.
4.8Zeitsoldat/-in7
Zeitsoldaten/-innen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Soldaten (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter), die als Spitzensportler/-in oder in verschiedenen Soldatenfunktionen eingesetzt sind.

5 Militärische Fahrschule

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
5.1Fahrlehrer/-in16
Fahrlehrer/-innen mit eidgenössischem Fachausweis und Fahrlehrerermächtigung, die hauptamtlich als Fahrlehrer/-in eingesetzt sind.

6 Pflegedienst

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
6.1Pflegefachperson14
Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die als Fachperson in einem medizinischen Zentrum oder einer Krankenabteilung eingesetzt sind und denen Aufgaben in der Pflege, der Behandlung und der Betreuung von Patienten/Patientinnen, im administrativen und logistischen Betrieb sowie in der Fachausbildung von Angehörigen der Truppe übertragen sind.
6.2Leiter/-in Krankenabteilung / medizinisches Zentrum der Region15
Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung,-die ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.
6.3Chef/-in Pflegedienst einer militärmedizinischen Region16
Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung sowie Führungserfahrung, denen die Gesamtverantwortung für eine militärmedizinische Region übertragen ist und die gleichzeitig ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.
6.4Chef/-in Pflegedienst der Armee25
Pflegefachpersonen mit Bachelor of Science in Pflege oder abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF mit langjähriger funktionsrelevanter Berufs- und Führungserfahrung, welche die Gesamtverantwortung für die Konzeption, die Organisation und die Ausbildung des stationären Pflegedienstes und der ambulanten Patientenbetreuung in der Armee tragen.
Anhang 2

(Art. 1)

armasuisse

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
1Testpilot/-in25
Testpiloten/-pilotinnen, die für Prototypenerprobungen, Evaluationen, Einfliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstrationen eingesetzt sind.
2Chefpilot/-in Helikopter / Jet26
Testpiloten/-pilotinnen, denen die Leitung der Gruppe Testpiloten/-pilotinnen Helikopter oder Jet übertragen ist.
3Chef/-in Testpilot/-in27
Chefpiloten/-pilotinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpiloten/-pilotinnen übertragen ist und die gleichzeitig eine der Gruppen Testpiloten/-pilotinnen Helikopter oder Jet leiten.
4Flugversuchsingenieur/-in24
Ingenieure/Ingenieurinnen ETH / FH oder Physiker/-innen, die als Flugversuchsingenieur/-in eingesetzt sind.
5Chef/-in Flugversuchsingenieur/-in26
Flugversuchsingenieure/-ingenieurinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchsingenieure/-ingenieurinnen übertragen ist.
Anhang 3

(Art. 1)

swisstopo

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
1Kartograf/-in18
Kartografen/-grafinnen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Geomatiker/-in oder mit gleichwertiger Ausbildung, die mit vielfältigen Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie ausführen, die höhere Anforderungen stellen.
2Kartograf/-in19
Kartografen/-innen nach Ziffer 1 mit vergleichbaren Tätigkeiten, die erweiterte Fachkenntnisse erfordern.
Anhang 4

(Art. 1)

Bevölkerungsschutz

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
1Instruktor-Anwärter/in15
Instruktor-Anwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Matura während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonalschule des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).
2Instruktor-Anwärter/in18
Instruktor-Anwärter/innen mit abgeschlossenem Studium an einer höheren Fachschule oder einer Hochschule während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonalschule des BABS.
3Instruktor/in21
Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Diplomlehrgang zur Zivilschutz-Instruktorin/zum Zivilschutz-Instruktor/an der Lehrpersonalschule des BABS, die als Lehrperson, Coach und Praxisbegleiter/in in Kursen und Übungen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz, bei der Ausbildung der zivilen Führungsorgane sowie bei der Erarbeitung von Ausbildungsdokumentationen eingesetzt sind.
4Dozent/in22
Instruktorinnen/Instruktoren nach Ziffer 3 mit mehrjähriger Erfahrung und eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in, die zusätzlich als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind und als Leiter/in von Veranstaltungen an externen Standorten eingesetzt werden.
5Systemingenieur/in22
Fachspezialistinnen/Fachspezialisten mit abgeschlossenem Hochschulstudium Richtung Informatik, Elektro- oder Netzwerktechnik, mit eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in und mit mehrjähriger Erfahrung, die als Lehrperson in Kursen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz sowie als Systemverantwortliche/r eingesetzt und die als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von technischen Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind.
6Projektleiter/in23
Dozentinnen/Dozenten nach Ziffer 4 oder Systemingenieurinnen/Systemingenieure nach Ziffer 5 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Management Associate (IPMA Level D), die hauptsächlich als Projektleiter/in für Fach- und Geschäftsbereichsprojekte eingesetzt sind.
7Fachexpertin/Fachexperte/24
Projektleiter/innen nach Ziffer 6 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Manager (IPMA Level C), die zusätzlich die gesamte Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen und Übungen tragen, sowie die Verantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung von Fachgebieten wahrnehmen.
8Chef/in Fachbereich27
Lehrpersonen mit abgeschlossener Führungsausbildung, die zusätzlich die vollumfängliche Führung des Fachbereichs in personeller, fachlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht wahrnehmen. Sie verantworten die gesamte fachtechnische Organisation und Koordination sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Als Projektleiter/in verantworten sie komplexe Amts- und Geschäftsbereichsprojekte und die stetige Weiterentwicklung des Fachbereichs unter Einbezug aller notwendigen Informationen über den jeweiligen Stand der Entwicklungen der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Bevölkerungsschutzes und stellen die Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals sicher.
Anhang 5

(Art. 1)

Sport

ZifferFunktion, BewertungskriterienLK
1Sportlehrer/in20
Inhaber/innen eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II einer Hochschule, Mitarbeiter/innen mit dem Sportlehrerdiplom BASPO der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privatschule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fachlehrer/innen, als Klassenlehrer/innen oder als Kursleiter/innen eingesetzt sind.
2Sportlehrer/in23
Sportlehrer/innen, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleichwertige Aufgaben übertragen sind.
3Chefsportlehrer/in24
Chefsportlehrer/innen, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleichwertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvolles J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (EHSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.
4Chefsportlehrer/in25
Chefsportlehrer/innen, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.
Anhang 11

Footnotes

  1. SR 172.220.111.3

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

  3. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

  4. [AS 2002 83, 2003 1278]

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