Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012.#Vermeer Infrastructuur BV gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Bestehen und Qualifizierung einer Vereinbarung – Wettbewerbsbeschränkung – Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EG auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Festsetzung von Geldbußen – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte.#Rechtssache T‑353/06.

ECLI:EU:T:2012:484Eu Chamb 06 TSep 27, 2012

Full text





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
Vermeer Infrastructuur/Kommission

(Rechtssache T-353/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Bestehen und Qualifizierung einer Vereinbarung – Wettbewerbsbeschränkung – Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EG auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Festsetzung von Geldbußen – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte“

1.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer – Umfang der Beweislast – Grad an Genauigkeit, den die von der Kommission herangezogenen Beweise aufweisen müssen – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 33-35)

2.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Abweichung der Entscheidung von der Mitteilung der Beschwerdepunkte – Zulässigkeit – Grenze – Verpflichtung der Kommission, zusätzliche Beschwerdepunkte zu formulieren – Voraussetzung (Art. 81 EG und 82 EG, Verordnungen des Rates Nr. 17, Art. 19 Abs. 1 und Nr. 1/2003, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 64, 170)

3.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine im Abschluss einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung bestehende Zuwiderhandlung festgestellt wird – Entscheidung, die auf schriftliche Nachweise gestützt ist – Fehlende kommerzielle Bedeutung dieser Vereinbarung für ein mit einer Sanktion belegtes Unternehmen – Keine Auswirkung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 73, 75, 78)

4.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Ermessen der Kommission – Beurteilung anhand der Art der Zuwiderhandlung – Besonders schwere Zuwiderhandlungen – Horizontale Preisabsprache und Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleicher Leistung gegenüber Handelspartnern – Gesamtbeurteilung (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1) (vgl. Randnrn. 113-116, 118-119)

5.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Ermessen der Kommission – Beurteilung anhand der Art der Zuwiderhandlung – Besonders schwere Zuwiderhandlungen – Erfordernis, ihre Auswirkungen und ihren räumlichen Umfang zu bestimmen – Fehlen – Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Markt durch die Kommission – Umfang der Beweislast (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A) (vgl. Randnrn. 125-127, 129)

6.                     Kartelle – Verbot – Befreiung – Verpflichtung des Unternehmens, die Begründetheit seines Antrags darzutun – Entscheidung der Kommission, mit der ein Befreiungsantrag abgelehnt wird – Begründungspflicht – Umfang (Art. 81 Abs. 3 EG) (vgl. Randnr. 134)

7.                     Kartelle – Verbot – Befreiung – Geltungsbereich – Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Bezugsvereinbarungen mit dem Zweck, den Preiswettbewerb einzuschränken – Bewertung anhand der in den Leitlinien festgelegten Grundsätze – Verpflichtende Berücksichtigung der tatsächlichen Auswirkungen auf den Markt – Fehlen (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 18, 124 und 133) (vgl. Randnrn. 135, 137)

8.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Verpflichtung, auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die von den Betroffenen vorgebracht worden sind – Fehlen (Art. 81 EG, 82 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 169, 217)

9.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Gegenstand – Übermittlung der Antworten auf eine Mitteilung der Beschwerdepunkte – Voraussetzungen – Grenzen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 2; Mitteilung 2005/C 325/07 der Kommission, Nrn. 8 und 27) (vgl. Randnrn. 176-180, 182-184)

10.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Umfang – Weigerung, ein Dokument zu übermitteln – Folgen – Notwendigkeit, bei der dem betroffenen Unternehmen obliegenden Beweislast zwischen belastenden und entlastenden Schriftstücken zu unterscheiden (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 2) (vgl. Randnr. 181)

11.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Abweichung der Entscheidung von der Mitteilung der Beschwerdepunkte – Verletzung der Verteidigungsrechte – Voraussetzung – Nachweis neuer gegen das betroffene Unternehmen erhobener Rügen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnungen des Rates Nr. 17, Art. 19 Abs. 1 und Nr. 1/2003, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 193-195)

12.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Unterlagen, die nicht in der Ermittlungsakte enthalten sind – Keine Absicht der Kommission, sie als belastendes Material zu verwenden – Unterlagen, die den Beteiligten zur Verteidigung dienen können – Verpflichtung zur Übermittlung – Grenzen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 2; Mitteilung 2005/C 325/07 der Kommission, Nrn. 8 und 27) (vgl. Randnrn. 205-208)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]), namentlich soweit sie die Klägerin betrifft, und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen sie festgesetzten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Vermeer Infrastructuur BV trägt die Kosten.

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