Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 5. Senat, 2024-01-31, L 5 KR 117/20

L 5 KR 117/20Social Insurance Court / Division 5Jan 31, 2024

Regest

1. Eine allgemein gehaltene Frage nach der Richtigkeit der kodierten Nebendiagnosen in der Prüfmitteilung steht der wirksamen Einleitung eines Prüfungsverfahrens nicht entgegen (abweichend 10. Senat des LSG Schleswig vom 25.4.2023 - L 10 KR 15/21). 2. Ein Prüfauftrag, der sich generell auf die kodierten Nebendiagnosen bezieht, ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche vergütungsrelevanten Nebendiagnosen beanstandet und geprüft werden sollen. 3. Ist der gesamte Datensatz "Nebendiagnosen" Prüfgegenstand, kann dieser nur innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 korrigiert oder ergänzt werden.

Full text

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 5. Senat — L 5 KR 117/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-31

Aktenzeichen: L 5 KR 117/20

ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2024:0131.L5KR117.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Eine allgemein gehaltene Frage nach der Richtigkeit der kodierten Nebendiagnosen in der Prüfmitteilung steht der wirksamen Einleitung eines Prüfungsverfahrens nicht entgegen (abweichend 10. Senat des LSG Schleswig vom 25.4.2023 - L 10 KR 15/21).

  2. Ein Prüfauftrag, der sich generell auf die kodierten Nebendiagnosen bezieht, ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche vergütungsrelevanten Nebendiagnosen beanstandet und geprüft werden sollen.

  3. Ist der gesamte Datensatz "Nebendiagnosen" Prüfgegenstand, kann dieser nur innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 korrigiert oder ergänzt werden.

Orientierungssatz

Parallelentscheidung zu dem Urteil des LSG Schleswig vom 31.1.2024 - L 5 KR 189/21, das vollständig dokumentiert ist.

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