Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 6. Senat, 2018-04-20, L 6 AS 13/17

L 6 AS 13/17Social Insurance Court / Division 6Apr 20, 2018

Regest

1. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB 2 i. V. m. § 344 Abs. 1 SGB 3 können Grundsicherungsberechtigte aus dem Vermittlungsbudget der Arbeitsagentur bei Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.(Rn.17) 2. Ein automatischer Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten aufgrund einer bewilligten Förderungsmaßnahme besteht nicht. Eine entsprechende Bewilligung muss erforderlich sein, um die konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Ist die Arbeitsstelle 5 km vom Wohnort entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, so ist eine Fahrtkostenübernahme durch den Grundsicherungsträger ausgeschlossen.(Rn.30)

Full text

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 6. Senat — L 6 AS 13/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-20

Aktenzeichen: L 6 AS 13/17

ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2018:0420.L6AS13.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16e SGB 2, § 44 Abs 1 SGB 3

Orientierungssatz

  1. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB 2 i. V. m. § 344 Abs. 1 SGB 3 können Grundsicherungsberechtigte aus dem Vermittlungsbudget der Arbeitsagentur bei Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.(Rn.17)

  2. Ein automatischer Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten aufgrund einer bewilligten Förderungsmaßnahme besteht nicht. Eine entsprechende Bewilligung muss erforderlich sein, um die konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Ist die Arbeitsstelle 5 km vom Wohnort entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, so ist eine Fahrtkostenübernahme durch den Grundsicherungsträger ausgeschlossen.(Rn.30)

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