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1 V 1424/19•Finanzgericht des Saarlandes 1. Senat, 2020-06-30, 1 V 1424/19
1 V 1424/19Tax Court / Division 1Jun 30, 2020
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und Altersrente auf die Sachverhaltskonstellation des Doppelbezugs von Geschäftsführervergütung und Invalidenrente bei partieller Berufsunfähigkeit übertragbar sind.(Rn.30) 2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob vom Vorliegen einer vGA auszugehen ist, wenn zwar keine Anrechnung des Festgehalts auf die Invalidenrente, wohl aber eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Geschäftsführervergütung erfolgt.(Rn.29)
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 1 V 1424/19
ECLI: ECLI:DE:FGSL:2020:0630.1V1424.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 69 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2013 ... mehr
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und Altersrente auf die Sachverhaltskonstellation des Doppelbezugs von Geschäftsführervergütung und Invalidenrente bei partieller Berufsunfähigkeit übertragbar sind.(Rn.30)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob vom Vorliegen einer vGA auszugehen ist, wenn zwar keine Anrechnung des Festgehalts auf die Invalidenrente, wohl aber eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Geschäftsführervergütung erfolgt.(Rn.29)
Beschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 43/20 (AdV).
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