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6 L 663/19•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2019-06-12, 6 L 663/19
6 L 663/19Administrative Court / Chamber 6Jun 12, 2019
1. Die vorläufige Untersagung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn dem Antragsteller kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusteht, dessen Verwirklichung durch ein vorläufiges Absehen von der Abschiebung abzusichern wäre. (Rn.5) 2. Entscheidungen der Strafgerichte über eine Strafaussetzung zur Bewährung sind für die Frage der Wiederholungsgefahr von tatsächlichem Gewicht und stellen ein wesentliches Indiz dar. (Rn.8)
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 6 L 663/19
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 11 Abs 1 AufenthG, § 27 Abs 1 AufenthG, § 28 Abs 1 AufenthG, § 53 Abs 1 AufenthG, § 123 VwGO ... mehr
Die vorläufige Untersagung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn dem Antragsteller kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusteht, dessen Verwirklichung durch ein vorläufiges Absehen von der Abschiebung abzusichern wäre. (Rn.5)
Entscheidungen der Strafgerichte über eine Strafaussetzung zur Bewährung sind für die Frage der Wiederholungsgefahr von tatsächlichem Gewicht und stellen ein wesentliches Indiz dar. (Rn.8)
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