Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2013-04-16, 6 K 90/12

6 K 90/12Administrative Court / Chamber 6Apr 16, 2013

Regest

1. Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20) 2. Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)

Full text

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 K 90/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 6 K 90/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0416.6K90.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 6 Abs 1 S 1 BBhV, § 6 Abs 1 S 2 BBhV

Leitsatz

  1. Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20)

  2. Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)

Orientierungssatz

Es kommt nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist dem Beihilferecht fremd (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 28.04.1999 - 3 K 125/94 -, ebenfalls zur Akupunktmassage (APM) nach Penzel).(Rn.24)

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