Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-02-27, 10 L 255/13

10 L 255/13Administrative Court / Chamber 10Feb 27, 2013

Regest

Amphetamin ist eine sog. harte Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Bei Konsum von Amphetamin kommt es ebensowenig auf die Höhe der nachgewiesenen Konzentration des Wirkstoffes im Blut an wie auf einen Zusammenhang zwischen Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges.(Rn.9)

Full text

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 255/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-27

Aktenzeichen: 10 L 255/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0227.10L255.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, Anl 4 Ziff 9.1 FeV

Leitsatz

Amphetamin ist eine sog. harte Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Bei Konsum von Amphetamin kommt es ebensowenig auf die Höhe der nachgewiesenen Konzentration des Wirkstoffes im Blut an wie auf einen Zusammenhang zwischen Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges.(Rn.9)

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.