projects
10 K 1854/10•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2010-11-26, 10 K 1854/10
10 K 1854/10Administrative Court / Chamber 10Nov 26, 2010
Ist die Fahrerlaubnis fehlerhaft neu erteilt worden, richtet sich die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nach den §§ 3 Abs. 1, S. 1 StVG, 46 Abs. 1 S. 1 FEV und nicht nach der allgemeinen landesrechtlichen Regelung des § 48 SVwVfG. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher kein Ermessen und kann sich der Betroffene gegenüber dem Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer nicht auf Vertrauensschutz berufen.(Rn.42)
Entscheidungsdatum: 2010-11-26
Aktenzeichen: 10 K 1854/10
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2010:1126.10K1854.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 48 VwVfG SL, Anl 3 § 1 Abs 1 BtMG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, Ziff 9.1 Anl 4 FeV
Ist die Fahrerlaubnis fehlerhaft neu erteilt worden, richtet sich die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nach den §§ 3 Abs. 1, S. 1 StVG, 46 Abs. 1 S. 1 FEV und nicht nach der allgemeinen landesrechtlichen Regelung des § 48 SVwVfG. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher kein Ermessen und kann sich der Betroffene gegenüber dem Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer nicht auf Vertrauensschutz berufen.(Rn.42)
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.