Election review complaint dismissed without reasons

BVerfG 2 BvC 9/15Bverfg / Division 2Sep 28, 2016Dismissed

Summary

The Federal Constitutional Court rejected an election review complaint in summary form. It referred to the reasons stated in the rapporteur's letter of 2016-07-14 and, pursuant to § 26(3) sentence 3 EuWG in conjunction with § 24 sentence 2 BVerfGG, dispensed with any further reasoning.

Regest

§ 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG i.V.m. § 24 Satz 2 BVerfGG; Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung: Bleibt eine Wahlprüfungsbeschwerde aus den in einem richterlichen Hinweis mitgeteilten Gründen erfolglos, kann das Bundesverfassungsgericht von einer näheren Begründung absehen. Die Normen ermöglichen eine summarische Erledigung, wenn das Rechtsmittel offensichtlich keinen Erfolg hat und die tragenden Erwägungen dem Beschwerdeführer bereits mitgeteilt worden sind (vgl. auch den Verweis auf das Schreiben des Berichterstatters).

Full text

BVerfG — 2 BvC 9/15, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-28

Aktenzeichen: 2 BvC 9/15

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160928.2bvc000915

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG

Spruchkörper: 2. Senat

Titelzeile

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 14. Juli 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Keywords

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