Adhesion claim subject to subrogation reservation

BGH 4 StR 471/13Bgh / Criminal Chamber 4Dec 3, 2013Partially Granted

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Omnilex summary

The Federal Court partly allowed the defendant's criminal appeal against a Cologne Regional Court judgment for negligent homicide and traffic endangerment. It upheld the conviction, sentence, funeral-cost award, and pain-and-suffering award, but amended the declaratory adhesion order: future damage liability must be reserved to the extent claims have not passed to social insurers or other insurers, and the declaration regarding already incurred damages was deleted for lack of declaratory interest. The declaration that the claims arose from an intentional tort was also removed. The defendant's challenge to the lower court's cost decision failed.

Omnilex headnote

§ 116 SGB X; § 86 VVG; adhesion proceedings for future damage claims: declaratory relief must be formulated subject to statutory subrogation of claims to social security institutions or insurers. A declaration for already incurred damages requires a concrete declaratory interest; where the claimant neither substantiates nor otherwise shows unquantified past damage, the declaratory action is inadmissible. Claims arising from a traffic offence involving intoxicated driving are not, solely for that reason, claims from an intentional tort within the meaning relevant to insolvency-law treatment, so a declaration to that effect is impermissible. Cost complaints against the exercise of trial-court discretion in adhesion costs will not succeed absent legal error (consid. 2-4).

Full text

BGH — 4 StR 471/13, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: 4 StR 471/13

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 116 SGB 10, § 406 StPO, § 86 VVG

Vorinstanz: vorgehend LG Köln, 9. April 2013, Az: 105 Ks 8/12

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Titelzeile

Adhäsionsverfahren: Vorbehalt des Forderungsübergangs auf Versicherungsträger in der Adhäsionsentscheidung über einen Schadensersatzanspruch

Tenor

  1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. April 2013

a) wird Ziffer 4 des Tenors dieses Urteils dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern 75% der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind,

b) entfällt Ziffer 5 des Tenors und

c) wird insofern von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge abgesehen.

  1. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.

  2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern durch dieses entstandenen notwendigen Auslagen insgesamt sowie die in der Revisionsinstanz im Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und notwendigen Auslagen der Adhäsionskläger zu 90% zu tragen. Zu 10% haben die Adhäsionskläger als Gesamtschuldner die in der Revisionsinstanz im Adhäsionsverfahren entstanden gerichtlichen Auslagen und die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

  3. Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des landgerichtlichen Urteils wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

Gründe

1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit (vorsätzlicher) Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es ihn zur anteiligen Zahlung der Beerdigungskosten sowie eines Schmerzensgeldes an die Adhäsionskläger verurteilt und festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern 75% der entstandenen oder der künftig entstehenden - über den zuerkannten Schmerzensgeldbetrag hinausgehenden - materiellen und immateriellen Schäden aus der Tat vom 18. März 2012 zu erstatten (Ziffer 4 des Tenors), und dass die Ansprüche der Adhäsionskläger aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrühren (Ziffer 5 des Tenors). Gegen das Urteil richtet sich die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten, der zudem gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts Beschwerde eingelegt hat. Die Rechtsmittel führen zu der aus dem Tenor ersichtlichen Änderung der Adhäsionsentscheidungen.

2 1. Die Revision des Angeklagten ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, soweit sie sich gegen den Schuld- und Strafausspruch richtet. Auch soweit sie sich gegen die Verurteilung zur anteiligen Zahlung der Beerdigungskosten und zu Schmerzensgeld an die Adhäsionskläger wendet, hat sie keinen Erfolg.

3 2. Die Feststellung, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern 75% der entstandenen oder künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, hält dagegen der rechtlichen Überprüfung nur teilweise stand.

4 a) Entfallen muss die Feststellung, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern die weiteren, bereits entstandenen materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten. Insofern haben die Adhäsionskläger weder geltend gemacht, noch ist aus ihrem Vortrag ansonsten ersichtlich, welche Schäden bereits entstanden sein könnten und warum sie nicht in der Lage sind, diese Schäden schon jetzt zu beziffern. Für die Feststellungsklage mangelt es daher am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN).

5 b) Hinsichtlich der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden besteht zwar aufgrund der vorgelegten Atteste und Gutachten das Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, Rn. 12). Jedoch ist die Adhäsionsentscheidung insofern im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12; vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13).

6 3. Entfallen muss ferner Ziffer 5 des Tenors. Denn die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der - wie hier - vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, beruhen nicht auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1, § 174 Abs. 1 InsO (BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, NJW 2007, 2854, 2855). Da die Adhäsionskläger allein auf diese Vorschriften das Feststellungsinteresse stützen, ist die Klage - wie der Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 18. Oktober 2013 zutreffend ausgeführt hat - insofern unzulässig.

7 4. Der Senat hat im Hinblick auf den nur geringen Erfolg der Revision keinen Anlass, den Angeklagten von den Kosten der Rechtsmittel zu entlasten. Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen im Adhäsionsverfahren ergibt sich aus § 472a StPO. Eine Änderung der vom Landgericht zu den Kosten und Auslagen des Adhäsionsverfahrens getroffenen Entscheidung war angesichts des vom Tatgericht insofern ausgeübten Ermessens nicht geboten. Die Kostenbeschwerde des Angeklagten hat daher keinen Erfolg.

Sost-Scheible Roggenbuck Franke

Mutzbauer Quentin

Keywords

adhesion proceedingssubrogationdeclaratory relieffuture damagesdeclaratory interestinsolvencycoststraffic offenseinsurance

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the adhesion declaration for future damages must be limited by subrogation to insurers or social security bodies.

Extracted holding

Yes. The declaration had to state that liability exists only insofar as the claims have not passed to social insurers or other insurers.

Extracted reasoning

Under Section 116 SGB X and Section 86 VVG, the adhesion judgment must reserve any statutory transfer of claims to third parties; otherwise the declaratory relief is too broad.

Key legal question

Whether the declaration concerning already incurred material and immaterial damages could stand.

Extracted holding

No. The claimants had not shown any already incurred damages that were not already quantifiable, so there was no interest in declaratory relief.

Extracted reasoning

A declaratory claim requires a concrete present legal interest; absent identifiable unquantified past damage, the declaration is inadmissible.

Key legal question

Whether the declaration that the claims arose from an intentional tort could stand.

Extracted holding

No. In the circumstances of drunken driving causing negligent danger to life or body, the resulting damage claims are not based on an intentional tort for insolvency-law purposes.

Extracted reasoning

The factual basis does not satisfy the intentional-tort requirement under the cited insolvency provisions; therefore the declaratory relief lacked admissibility.

Key legal question

Whether the defendant's complaint against the first-instance cost decision should succeed.

Extracted holding

No. In light of only minor success on appeal, there was no reason to disturb the trial court's cost allocation.

Extracted reasoning

The appellate court saw no abuse of discretion in the lower court's cost ruling; costs in the adhesion proceedings followed Section 472a StPO.

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