OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-01-31, 14 W 34/17

14 W 34/17Supreme Court / Civil Chamber 14Jan 31, 2017

Regest

Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)

Full text

OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 34/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 14 W 34/17

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0131.14W34.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 78 ZPO, § 84 ZPO, § 91 ZPO, § 104 ZPO, § 138 ZPO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)

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