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5 K 1063/23•Verwaltungsgericht Münster, 2025-09-25, 5 K 1063/23
5 K 1063/23Administrative CourtSep 25, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-25
Aktenzeichen: 5 K 1063/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2025:0925.5K1063.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 56 Abs. 4 SG, Art. 4 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG
Die Klage wird abgewiesen
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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