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2 K 1945/20•Verwaltungsgericht Münster, 2023-11-09, 2 K 1945/20
2 K 1945/20Administrative CourtNov 9, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-09
Aktenzeichen: 2 K 1945/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1109.2K1945.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 23. Juli 2020 sowie seines Gebührenbescheides vom 27. Juli 2020 verpflichtet, dem Kläger einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung eines Neubaus eines Hähnchenmaststalles sowie zur Errichtung von drei Futtermittelsilos und eines Waschwasserbehälters auf dem Grundstück Gemarkung X. , Flur 12, Flurstück 30, unter Ausklammerung der Erschließung sowie der Ausklammerung des Entgegenstehens öffentlicher Belange zu erteilen.
Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt, soweit der Kläger sein ursprüngliches Rechtsschutzbegehren auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Einschränkung des Antrags nicht weiterverfolgt.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte und die Beigeladene zu je 1/8. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen, welche insoweit erstattungsfähig sind, trägt der Kläger zu 3/4. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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