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13 K 2879/20.O•Verwaltungsgericht Münster, 2022-10-25, 13 K 2879/20.O
13 K 2879/20.OAdministrative CourtOct 25, 2022
1. Das Verbot der Doppelbestrafung gilt (analog) im Disziplinarrecht, als wegen eines Dienstvergehens nicht mehrere disziplinarische Sanktionen verhängt werden dürfen. 2. Die postalische Übersendung eines Empfangsbekenntnisses unter Nutzung eines mit Postwertzeichen in Höher von insgesamt 4-Cent stellt unter Berücksichtigung aller (Begleit-) Umstände eine Verletzung der jeden Beamten obliegenden Pflicht zur Treue zur Verfassung dar. 3. Es ist unmöglich, die rechtliche Existenz des Staates zu leugnen und sich zugleich zu dessen Grundordnung zu bekennen.
Entscheidungsdatum: 2022-10-25
Aktenzeichen: 13 K 2879/20.O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:1025.13K2879.20O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG; § 13 LDG NRW
Das Verbot der Doppelbestrafung gilt (analog) im Disziplinarrecht, als wegen eines Dienstvergehens nicht mehrere disziplinarische Sanktionen verhängt werden dürfen.
Die postalische Übersendung eines Empfangsbekenntnisses unter Nutzung eines mit Postwertzeichen in Höher von insgesamt 4-Cent stellt unter Berücksichtigung aller (Begleit-) Umstände eine Verletzung der jeden Beamten obliegenden Pflicht zur Treue zur Verfassung dar.
Es ist unmöglich, die rechtliche Existenz des Staates zu leugnen und sich zugleich zu dessen Grundordnung zu bekennen.
Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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