Verwaltungsgericht Münster, 2020-09-16, 7 K 3457/18.A

7 K 3457/18.AAdministrative CourtSep 16, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Münster — 7 K 3457/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 7 K 3457/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0916.7K3457.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abgewandt werden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abgewandt werden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

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