Verwaltungsgericht Münster, 2020-08-24, 5 L 671/20

5 L 671/20Administrative CourtAug 24, 2020

Regest

Zur Notwendigkeit von Ausnahmemöglichkeiten von der Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20.07.2020

Full text

Verwaltungsgericht Münster — 5 L 671/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-24

Aktenzeichen: 5 L 671/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0824.5L671.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

Zur Notwendigkeit von Ausnahmemöglichkeiten von der Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20.07.2020

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 00.00.0000 – 0000000 – gegen Nr. 1 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20. Juli 2020 wird angeordnet.

  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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