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9 K 47/21•Verwaltungsgericht Minden, 2024-06-07, 9 K 47/21
Entscheidungsdatum: 2024-06-07
Aktenzeichen: 9 K 47/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0607.9K47.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur L. Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf eine Vollstreckung des U. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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