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9 K 1943/22•Verwaltungsgericht Minden, 2024-01-17, 9 K 1943/22
9 K 1943/22Administrative CourtJan 17, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 9 K 1943/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0117.9K1943.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 6. April 2020 hin den Bauvorbescheid vom 13. August 2003 zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten auf ihrem Grundstück Gemarkung D., Flur 2, Flurstück 1383 in N. für eine in ihr Ermessen gestellte Dauer zu verlängern.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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