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2 K 1915/21.A•Verwaltungsgericht Minden, 2022-12-12, 2 K 1915/21.A
2 K 1915/21.AAdministrative CourtDec 12, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-12
Aktenzeichen: 2 K 1915/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1212.2K1915.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13.04.2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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