Verwaltungsgericht Minden, 2022-11-29, 9 K 2175/19

9 K 2175/19Administrative CourtNov 29, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Minden — 9 K 2175/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-29

Aktenzeichen: 9 K 2175/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1129.9K2175.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 11. Juni 2019 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.