Verwaltungsgericht Minden, 2022-06-01, 12 K 2410/20

12 K 2410/20Administrative CourtJun 1, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Minden — 12 K 2410/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-01

Aktenzeichen: 12 K 2410/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0601.12K2410.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Bundespolizeidirektion T3. B1. vom 20. März 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. März 2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.