projects
3 L 266/22•Verwaltungsgericht Minden, 2022-05-12, 3 L 266/22
3 L 266/22Administrative CourtMay 12, 2022
Ein Leistungsbescheid über die Erhebung eines Entgelts für eine sog. freiwillige Leistung der Feuerwehr im Sinne von § 52 Abs. 5 Satz 2, 2. Fall BHKG ist nicht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 3 L 266/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0512.3L266.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO § 52 Abs. 5 Satz 2 BHKG.
Ein Leistungsbescheid über die Erhebung eines Entgelts für eine sog. freiwillige Leistung der Feuerwehr im Sinne von § 52 Abs. 5 Satz 2, 2. Fall BHKG ist nicht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 136,75 EUR festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.