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10 K 429/20.A•Verwaltungsgericht Minden, 2022-04-27, 10 K 429/20.A
10 K 429/20.AAdministrative CourtApr 27, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 10 K 429/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0427.10K429.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 07. Februar 2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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