Verwaltungsgericht Minden, 2022-02-08, 10 K 10124/17

10 K 10124/17Administrative CourtFeb 8, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 10124/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-08

Aktenzeichen: 10 K 10124/17

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0208.10K10124.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben und soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Befristung im Bescheid des Beklagten vom 1. April 2020 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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