Verwaltungsgericht Minden, 2021-12-07, 7 K 760/20

7 K 760/20Administrative CourtDec 7, 2021

Full text

Verwaltungsgericht Minden — 7 K 760/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-07

Aktenzeichen: 7 K 760/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1207.7K760.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20. Februar 2020 verpflichtet, der Klägerin ab dem 26. Mai 2021 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.