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6 K 1403/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-01-29, 6 K 1403/18
6 K 1403/18Administrative CourtJan 29, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-29
Aktenzeichen: 6 K 1403/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0129.6K1403.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Bescheide des Beklagten vom 29. November 2017 und vom 28. Dezember 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 2018 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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