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2 K 2239/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-11-02, 2 K 2239/20
2 K 2239/20Administrative CourtNov 2, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 2 K 2239/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1102.2K2239.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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