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12 K 896/18•Verwaltungsgericht Minden, 2020-04-17, 12 K 896/18
12 K 896/18Administrative CourtApr 17, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-17
Aktenzeichen: 12 K 896/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0417.12K896.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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