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10 K 1840/18.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-16, 10 K 1840/18.A
10 K 1840/18.AAdministrative CourtMar 16, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-16
Aktenzeichen: 10 K 1840/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0316.10K1840.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. April 2018 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für welches Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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