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10 K 181/20.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-16, 10 K 181/20.A
10 K 181/20.AAdministrative CourtMar 16, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-16
Aktenzeichen: 10 K 181/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0316.10K181.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 06. Januar 2020 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 und Ziffer 5 aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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