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8 K 171/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-21, 8 K 171/25
8 K 171/25Administrative CourtAug 21, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-21
Aktenzeichen: 8 K 171/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0821.8K171.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die am 14. Dezember 2024 von der Beklagten angeordnete Stilllegung und Versiegelung der Betriebstätte der Klägerin an der Anschrift P.-straße 0, 00000 Y. wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, sämtliche an der Betriebsstätte unter der vorgenannten Anschrift angebrachten Siegel zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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