Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-11, 22 K 6868/22.A

22 K 6868/22.AAdministrative CourtAug 11, 2025

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6868/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-08-11

Aktenzeichen: 22 K 6868/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0811.22K6868.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Oktober 2022 (Gesch.-Z.: N01) verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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