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22 K 2813/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-11, 22 K 2813/24.A
22 K 2813/24.AAdministrative CourtAug 11, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-11
Aktenzeichen: 22 K 2813/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0811.22K2813.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. April 2024 (Gesch.-Z.: N01) verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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