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22 K 1032/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-05, 22 K 1032/25.A
22 K 1032/25.AAdministrative CourtJun 5, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-05
Aktenzeichen: 22 K 1032/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0605.22K1032.25A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden den Klägern auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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