Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 22 K 239/25.A

22 K 239/25.AAdministrative CourtMay 27, 2025

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 239/25.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-27

Aktenzeichen: 22 K 239/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.22K239.25A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Dezember 2024 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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