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6 K 8497/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-23, 6 K 8497/24
6 K 8497/24Administrative CourtMay 23, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-23
Aktenzeichen: 6 K 8497/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0523.6K8497.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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