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8 K 3593/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-03, 8 K 3593/24
8 K 3593/24Administrative CourtApr 3, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-03
Aktenzeichen: 8 K 3593/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0403.8K3593.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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