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12 K 6145/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-14, 12 K 6145/23.A
12 K 6145/23.AAdministrative CourtMar 14, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 12 K 6145/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0314.12K6145.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12.10.2023 verpflichtet, unter – ab dem 12.10.2023 wirkender – Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts vom 16.05.2018 für die Klägerin im Hinblick auf den Iran ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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