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8 K 1542/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-20, 8 K 1542/23
8 K 1542/23Administrative CourtFeb 20, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-20
Aktenzeichen: 8 K 1542/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0220.8K1542.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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