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21 K 2337/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-12, 21 K 2337/23
21 K 2337/23Administrative CourtFeb 12, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 21 K 2337/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0212.21K2337.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1) zu ½, die Klägerin zu 2) zu 3/32, die Klägerin zu 3) zu 1/16, die Klägerin zu 4) zu 10/32 und die Klägerin zu 5) zu 1/32. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die jeweilige Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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