Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-07, 1 L 162/25

1 L 162/25Administrative CourtFeb 7, 2025

Regest

Entscheidung über Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Gewerbeuntersagung und die bereits zuvor erfolgte Versiegelung der Geschäftsräume im Wege des Sofortvollzugs.

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 162/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-07

Aktenzeichen: 1 L 162/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0207.1L162.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 80 VwGO, § 123 VwGO, § 55 VwVG NRW, § 55 Abs. 2 VwVG NRW, § 35 GewO, § 17 TabStG, § 10 JuSchG

Leitsätze

Entscheidung über Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Gewerbeuntersagung und die bereits zuvor erfolgte Versiegelung der Geschäftsräume im Wege des Sofortvollzugs.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
    1. Der Streitwert wird auf 32.500,00 € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.