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7 K 2566/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-04, 7 K 2566/23
7 K 2566/23Administrative CourtFeb 4, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-04
Aktenzeichen: 7 K 2566/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0204.7K2566.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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