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2 K 5327/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-17, 2 K 5327/21
2 K 5327/21Administrative CourtDec 17, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 2 K 5327/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1217.2K5327.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Für die Beigeladene ist die Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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