Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-17, 2 K 3607/21

2 K 3607/21Administrative CourtDec 17, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 3607/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-17

Aktenzeichen: 2 K 3607/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1217.2K3607.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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